Bundesgericht revidiert eigene Rechtsprechung zu Schmerzstörungen
Das Bundesgericht hat seine strenge Haltung zum Rentenanspruch bei Patienten mit Schmerzstörungen ohne erklärbare Ursache und vergleichbarer psychosomatischer Störungen revidiert. Unter anderem Patienten mit Schleudertrauma können damit wieder IV beantragen.